Eigentümerverzeichnis
Laut italienischem Recht (Art. 1130 c.c.) muss der Verwalter ein aktualisiertes Verzeichnis führen: Eigentümer, Mieter, Katasterdaten, Anteile.
Schritte
- Öffnen Sie die Gemeinschaft, Tab Verzeichnis.
- Automatisch aus Immobilien und Kontakten erstellt.
- Spalte "Vollständigkeit": grün=komplett, gelb=teilweise, rot=fehlend.
- Einheit anklicken, um fehlende Daten zu ergänzen (Steuernummer, E-Mail, PEC, Telefon, Katasterdaten).
- Als PDF exportieren.
Tipp: Ein vollständiges Verzeichnis vermeidet Strafen und erleichtert Einladungen.
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